Altersklassen

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Altersklassen

1. Die Kämpfer werden in folgende Altersklassen eingeteilt: Jugend C, Jugend B, Jugend A, Junioren und Senioren.

2. Stichtag ist jeweils das Kalenderjahr (31. Dezember des Vorjahres).

3.a) Jugend C sind Kämpfer, die das 10. Lebensjahr überschritten, aber am Stichtag das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

b) In der Jugendklasse C dürfen Boxer benachbarter Jahrgänge gegeneinander kämpfen.

4. Jugend B sind Kämpfer, die am Stichtag das 12. Lebensjahr überschritten, aber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

5. Jugend A sind Kämpfer, die am Stichtag das 14. Lebensjahr überschritten, aber das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

6. Junioren sind Kämpfer, die am Stichtag das 16. Lebensjahr überschritten, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

7. Senioren sind Kämpfer, die am Stichtag das 18. Lebensjahr überschritten haben.

8. Die Altersklasse ist im Startausweis zu vermerken. Diese Altersklassenregelung gilt nur für die Durchführung von Einzelmeisterschaften.

9. Bei allen anderen Kämpfen der Jugendklassen gilt, dass benachbarte Jahrgänge gegeneinander boxen dürfen. Darüber hinaus dürfen Junioren, die dem letzten Jahrgang ihrer Altersklasse angehören, gegen Senioren starten, die dem ersten Jahrgang dieser Altersklasse angehören, ohne dabei die Junioreneigenschaft zu verlieren. Die Rundendauer richtet sich nach den Bestimmungen der jüngeren Altersklasse.

10.a) Junioren dürfen nur dann in der Seniorenklasse starten, wenn sie das 17. Lebensjahr (Stichtag) vollendet haben und ihnen eine Sondergenehmigung des zuständigen LV Jugendausschusses erteilt worden ist. Die Genehmigung ist durch den Verein zu beantragen. Dem Antrag ist die schriftliche Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten und ein ärztliches Zeugnis darüber beizufügen, dass der Junior körperlich geeignet ist, in der Seniorenklasse zu kämpfen. Die Zustimmungserklärung entfällt bei Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Sondergenehmigung wird unter "Altersklasseneinteilung" im Startausweis vermerkt. Die Junioreneigenschaft verliert der Kämpfer, der an den Deutschen Meisterschaften der Senioren teilnimmt oder in einer Mannschaft der 1. Bundesliga an den Start geht.

b) Der DABV-Jugendwart hat ein Einspruchsrecht, wenn er eine erforderliche Qualifikation nicht für gegeben hält.

11. Bei internationalen Begegnungen, gleich welcher Wettbewerbsart, gelten die Regeln der AIBA (Welt-Amateur-Box-Verband).

Letzte Aktualisierung: 02.03.2003 - 23:19 +0100 

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